Rechtsprechung
BGH, 14.02.2018 - X ARZ 5/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 281 ZPO, § 17a Abs. 2 GVG, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 62 ArbGG, §§ 888, 802 ZPO, § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 17a GVG, § 48 ArbGG, § 40 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 17a Abs. 4 Satz 2 GVG
- Wolters Kluwer
Bestimmen des zuständigen Gerichts i.R.e. Antrags eines Gläubigers auf Anordnung von Zwangshaft des Schuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmen des zuständigen Gerichts i.R.e. Antrags eines Gläubigers auf Anordnung von Zwangshaft des Schuldners
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürth/Odenwald, 03.11.2017 - 3 M 1982/17
- BGH, 14.02.2018 - X ARZ 5/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.2017 - X ARZ 76/17
Zwangsvollstreckungsverfahren: Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtswegs
Auszug aus BGH, 14.02.2018 - X ARZ 5/18
Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, NJW-RR 2017, 1215 Rn. 7).§ 17a Abs. 2 GVG findet grundsätzlich auch für Vollstreckungsverfahren Anwendung, die beim Vollstreckungsgericht des unzulässigen Rechtswegs eingeleitet worden sind (BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125; Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, NJW-RR 2017, 1215 Rn. 12).
- BGH, 24.10.2017 - X ARZ 326/17
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Gericht eines anderen …
Auszug aus BGH, 14.02.2018 - X ARZ 5/18
Eine - regelmäßig deklaratorische - Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung einer Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17 Rn. 7 mwN). - BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 14.02.2018 - X ARZ 5/18
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Verweisungsbeschluss in einem nachfolgenden Verfahren zur Bestimmung des Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht als bindend anzusehen, wenn die Verweisung des Verfahrens an ein nach den prozessualen Vorschriften unzuständiges Gericht auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber einem Verfahrensbeteiligten beruht (BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69, 72). - BGH, 29.04.2014 - X ARZ 172/14
Verweisung an das Gericht eines anderen Rechtswegs: Bindungswirkung bei …
Auszug aus BGH, 14.02.2018 - X ARZ 5/18
§ 17a Abs. 2 GVG findet grundsätzlich auch für Vollstreckungsverfahren Anwendung, die beim Vollstreckungsgericht des unzulässigen Rechtswegs eingeleitet worden sind (BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125;… Beschluss vom 11. Juli 2017 - X ARZ 76/17, NJW-RR 2017, 1215 Rn. 12).
- BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
Kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden, dass der Verweisungsbeschluss auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, steht der Gehörsverstoß der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018, X ARZ 5/18, juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 8).Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 14. Februar 2018, X ARZ 5/18 (…juris Rn. 13) beruht ein Verweisungsbeschluss jedenfalls dann, wenn die Zuständigkeit des zunächst angerufenen oder eines anderen Gerichts weder durch rügelose Einlassung noch durch Vereinbarung mit dem Gegner begründet werden kann (vgl. § 40 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), nicht auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs.
- BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss
Zwar beruht ein Verweisungsbeschluss dann, wenn die Zuständigkeit des zunächst angerufenen oder eines anderen Gerichts weder durch rügelose Einlassung noch durch Vereinbarung mit dem Gegner begründet werden kann (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), nicht auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2018, X ARZ 5/18, juris Rn. 7, 13).